1286. doch vor August 8. o. T. (Breslau.) Der Herzog fordert nach Uebergabe des vorstehend erwähnten Programms die bischöfl. Gesandten auf, nun von den Schlössern, Dörfern und Einkünften Besitz zu ergreifen, unter Bedingung der Rückgabe, falls der Bischof nicht binnen 14 Tagen die Bannsprüche aufhebt, aber sie erklären, dazu nicht bevollmächtigt zu sein, weitere Differenzen wünscht der Herzog in persönlicher Zusammenkunft mit dem Bischofe zu lösen und sagt schliesslich den Gesandten, falls der Bischof auf diese seine Vorschläge nicht einginge, möchten sie nicht mehr wieder kommen. Angef. bei Stenzel, Bisthumsurk. 193. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |